SP Grünpflege – Nikola Papic
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von SP Grünpflege (Inhaber Nikola Papic) – nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt – und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertraglicher Vereinbarungen und Angebote.
1.2 Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Diese AGB gelten gegenüber Privatpersonen (Verbrauchern) sowie gewerblichen Kunden (Unternehmern). Gegenüber Unternehmern gelten sie auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Der Auftragnehmer hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen gebunden. Ausgenommen hiervon sind Materialpreise für Waren, die extremen Marktschwankungen unterliegen (z. B. Naturprodukte, Pflanzen, Treibstoff), auf deren Preisentwicklung der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.
2.2 Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die Ware/Dienstleistung erwerben zu wollen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Bestätigung oder durch Beginn der Ausführung anzunehmen.
2.3 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert.
§ 3 Leistungs- und Lieferfristen
3.1 Liefer- und Fertigstellungstermine gelten als annähernd und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich vereinbart wurden.
3.2 Höhere Gewalt, Streiks, unverschuldetes Unvermögen sowie ungünstige Witterungsverhältnisse, die eine Ausführung der Arbeiten unmöglich machen oder erheblich erschweren, verlängern die Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung.
3.3 Die Ausführung der Leistungen erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und den fachlichen Standards des Gartenbaus.
3.4 Die Abnahme der Leistung erfolgt nach Fertigstellung. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen nach schriftlicher Fertigstellungsmeldung abnimmt oder wenn der Kunde die Leistung (z. B. durch Nutzung der Anlage) in Gebrauch nimmt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.
4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen nach Baufortschritt zu verlangen. Diese sind innerhalb von **5 Werktagen** nach Anforderung zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zum Ausgleich der Forderung einzustellen.
4.3 Alle gelieferten Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SP Grünpflege (Eigentumsvorbehalt).
4.4 An- und Abfahrten werden als Fahrtkostenpauschale berechnet. Diese beinhaltet die Fahr-, Lade- und Rüstzeit ab dem Betriebssitz des Auftragnehmers.
§ 5 Gewährleistung und Garantie
5.1 Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme den vereinbarten Spezifikationen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
5.2 Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen und Rasen kann nur übernommen werden, wenn der Kunde SP Grünpflege zusätzlich mit der Fertigstellungspflege (Bewässerung, Düngung, Schnitt) beauftragt. Ohne Pflegeauftrag liegt das Anwachsrisiko beim Kunden, es sei denn, der Mangel ist auf mangelhafte Qualität der Ware bei Lieferung zurückzuführen.
5.3 Für vom Kunden beigestellte Materialien (z. B. eigener Kies, eigene Pflanzen) übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung.
5.4 Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
5.5 Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 6 Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über den Verlauf von unterirdischen Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation) zu informieren. Unterbleibt diese Information, haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden an diesen Leitungen, sofern er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
6.2 Der Kunde stellt Baustrom und Bauwasser in erforderlicher Menge unentgeltlich zur Verfügung. Ebenso sind Lagerflächen für Materialien und Geräte auf dem Grundstück kostenfrei bereitzustellen.
§ 7 Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens SP Grünpflege. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Kontakt
S&P Grünpflege Nikola Papic
Von-Wambold-Straße 32
55288 Partenheim
Deutschland
Mobil: 0176 21 51 90 41
E-Mail: SP-Gruenpflege@web.de